Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 08.03.1994

Rechtsprechung
   BGH, 14.06.1994 - 1 StR 40/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,1033
BGH, 14.06.1994 - 1 StR 40/94 (https://dejure.org/1994,1033)
BGH, Entscheidung vom 14.06.1994 - 1 StR 40/94 (https://dejure.org/1994,1033)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 1994 - 1 StR 40/94 (https://dejure.org/1994,1033)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,1033) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

"das Hausrecht geht dem Öffentlichkeitsrecht vor"

§ 169 S. 1 GVG, § 338 Nr. 6 StPO, kein Verstoß gegen die Öffentlichkeit der Verhandlung, wenn ein Augenschein (§ 86 StPO) auf privatem Grund stattfindet und der Eigentümer Unbeteiligten den Zutritt nicht gewährt (vgl. Art. 13 GG), (vgl. nunmehr auch § 144 Abs. 1 Satz 2 ZPO <Fassung seit 1.1.02>);

§ 266 Abs. 1 StPO, Einstellung des Verfahrens in der Revisionsinstanz (§ 260 Abs. 3 StPO), wenn wegen einer Tat verurteilt wurde, zu der ein förmlicher Einbeziehungsbeschluß zur Nachtragsanklage fehlt

Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 169 Satz 1 GVG; § 338 Nr. 6 StPO; Art. 13 GG; Art. 6 Abs. 1 EMRK
    Kollision von Hausrecht und Grundsatz der Öffentlichkeit im Augenscheinstermin des Strafverfahrens; Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung

  • Wolters Kluwer

    Verfahren - Öffentlichkeit - Besichtigung eines Anwesens - Hausrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 13; GVG § 169

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 40, 191
  • NJW 1994, 2773
  • MDR 1994, 930
  • NVwZ 1994, 1243 (Ls.)
  • NStZ 1994, 498
  • StV 1994, 470
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 22.01.1971 - 3 StR 3/70

    Verschließen der Tür zum Sitzungssaal während der Urteilsbegründung in einem

    Auszug aus BGH, 14.06.1994 - 1 StR 40/94
    a) Wie anerkannt ist, gibt es - über die gesetzlich geregelten Fälle hinaus - Situationen, in denen die Öffentlichkeit des Verfahrens tatsächliche Schranken findet, die hinzunehmen sind (vgl. BGHSt 21, 72, 73; 24, 72, 73 f.; 27, 13, 14 f.; OLG Hamm VRS 64, 451, 452 f.; Foth in Lexikon des Rechts, Strafrecht/Strafverfahrensrecht S. 564).

    Insoweit bedarf es keines Gerichtsbeschlusses zum Ausschluß der Öffentlichkeit; vielmehr entscheidet gemäß § 176 GVG der Vorsitzende (vgl. BGHSt 5, 75, 83; 24, 72, 73).

  • BGH, 13.05.1993 - 4 StR 169/93

    Möglichkeit der Verteidigung des Angeklagten nach erheblicher Veränderung des

    Auszug aus BGH, 14.06.1994 - 1 StR 40/94
    2 St 96/52">BayObLGSt 1953, 1; BGH NJW 1970, 904 f. unter Hinweis auf BGH, Urt. vom 2. Februar 1960 - 5 StR 19/60; BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 1, 2, 3).

    Sie steht der Erhebung einer neuen Anklage nicht entgegen (vgl. BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 3).

  • BGH, 22.09.1978 - 3 StR 304/78

    Begründetheit einer Revision wegen einer wirksamen Verfahrensrüge - Ausschluss

    Auszug aus BGH, 14.06.1994 - 1 StR 40/94
    Dieser Beurteilung steht der Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 22. September 1978 - 3 StR 304/78 (MDR 1979, 247 = JR 1979, 261 f. m. Anm. Foth) nicht entgegen.
  • BVerfG, 13.10.1971 - 1 BvR 280/66

    Betriebsbetretungsrecht

    Auszug aus BGH, 14.06.1994 - 1 StR 40/94
    Wie das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, erstreckt sich der Schutz der Wohnung i.S.v. Art. 13 Abs. 1 GG auch auf Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräume (BVerfGE 32, 54, 68 bis 72).
  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 1113/85

    Sachverständiger

    Auszug aus BGH, 14.06.1994 - 1 StR 40/94
    Eingriffe in die Privatsphäre, die hier berührt ist, bedürfen nach Art. 13 Abs. 2 und 3 GG einer gesetzlichen Grundlage (vgl. auch BVerfGE 75, 318, 328).
  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1202/84

    Zwangsvollstreckung III

    Auszug aus BGH, 14.06.1994 - 1 StR 40/94
    Dieses Grundrecht steht auch - wie beim Unternehmen der Angeklagten - einer GmbH zu (BVerfGE 76, 83, 88).
  • BGH, 10.11.1953 - 5 StR 445/53

    Ausgetauschte Blutprobe - § 267 StGB, zusammengesetzte Urkunde; Anstiftung zu

    Auszug aus BGH, 14.06.1994 - 1 StR 40/94
    Insoweit bedarf es keines Gerichtsbeschlusses zum Ausschluß der Öffentlichkeit; vielmehr entscheidet gemäß § 176 GVG der Vorsitzende (vgl. BGHSt 5, 75, 83; 24, 72, 73).
  • BGH, 10.06.1966 - 4 StR 72/66

    Verletzung von Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens bei

    Auszug aus BGH, 14.06.1994 - 1 StR 40/94
    a) Wie anerkannt ist, gibt es - über die gesetzlich geregelten Fälle hinaus - Situationen, in denen die Öffentlichkeit des Verfahrens tatsächliche Schranken findet, die hinzunehmen sind (vgl. BGHSt 21, 72, 73; 24, 72, 73 f.; 27, 13, 14 f.; OLG Hamm VRS 64, 451, 452 f.; Foth in Lexikon des Rechts, Strafrecht/Strafverfahrensrecht S. 564).
  • BGH, 06.10.1976 - 3 StR 291/76

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Verletzung

    Auszug aus BGH, 14.06.1994 - 1 StR 40/94
    a) Wie anerkannt ist, gibt es - über die gesetzlich geregelten Fälle hinaus - Situationen, in denen die Öffentlichkeit des Verfahrens tatsächliche Schranken findet, die hinzunehmen sind (vgl. BGHSt 21, 72, 73; 24, 72, 73 f.; 27, 13, 14 f.; OLG Hamm VRS 64, 451, 452 f.; Foth in Lexikon des Rechts, Strafrecht/Strafverfahrensrecht S. 564).
  • BGH, 25.04.1991 - 3 StR 468/90

    Fortsetzungstat - Verfahrenseinstellung - Anklageschrift -

    Auszug aus BGH, 14.06.1994 - 1 StR 40/94
    2 St 96/52">BayObLGSt 1953, 1; BGH NJW 1970, 904 f. unter Hinweis auf BGH, Urt. vom 2. Februar 1960 - 5 StR 19/60; BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 1, 2, 3).
  • BGH, 07.01.1988 - 4 StR 669/87

    Zur Möglichkeit des Freispruchs bei nicht erwiesenen Einzelakten einer

  • BGH, 09.11.1989 - 4 StR 520/89

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zur Verletzung der Buchführungspflicht und wegen

  • BGH, 16.09.1992 - 3 StR 407/92

    Schätzende Angaben über die durchschnittliche Häufigkeit der Tatbegehung als

  • BGH, 24.02.1970 - 1 StR 557/69

    Verfahrensrechtliche Behandlung einer sachlich nicht notwendigen Nachantragsklage

  • BGH, 21.12.1951 - 2 StR 480/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.02.1982 - 2 StR 602/81

    Vorliegen einer fortgesetzten Handlung durch das wiederholte Handeltreiben mit

  • OLG Köln, 28.11.1975 - Ss OWi 259/75
  • BGH, 02.02.1960 - 5 StR 19/60

    Rechtsmittel

  • OLG Hamm, 14.03.1983 - 3 Ss 2189/82
  • BGH, 14.04.2020 - 5 StR 14/20

    Beweiswürdigung; Öffentlichkeitsgrundsatz; Besorgnis der Befangenheit (keine

    b) Soweit die Revision einen Verstoß gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz darin erblickt, dass der Ortstermin in dem für die Öffentlichkeit aus Sicherheitsgründen nicht zugänglichen Imbiss zehn Minuten zu früh begonnen hat, ist ein revisibler Rechtsverstoß nicht dargetan (vgl. BGH, Beschluss vom 15. November 1983 - 1 StR 553/83, NStZ 1984, 134), zumal sich Vertreter der Presse und Öffentlichkeit während der gesamten Zeit in dem ihnen zugewiesenen Bereich etwa 100 Meter vom Imbiss entfernt befanden (vgl. zu möglichen tatsächlichen Schranken des Öffentlichkeitsgrundsatzes bei derartigen Ortsterminen auch BGH, Urteil vom 14. Juni 1994 - 1 StR 40/94, BGHSt 40, 191, 192 mwN).
  • BGH, 10.11.1999 - 3 StR 331/99

    Raub mit Todesfolge, Mittäterschaft, Leichtfertigkeit

    Eine Pflicht, die Zuhörer nach Fortführung der Beweisaufnahme in öffentlicher Sitzung über den Inhalt der nicht öffentlich durchgeführten Verhandlungsteile zu unterrichten, sieht das Gesetz nicht vor, diese ist auch der Entscheidung BGHSt 40, 191, 194 nicht zu entnehmen.
  • OLG München, 28.10.1994 - 11 WF 979/94

    Prozeßkostenhilfe; PKH-Beschluß; Streitgegenstandes; Auslegung des Beschlusses;

    Im übrigen hat gegen eine ungerechtfertigte Benachteiligung der "armen" Partei schon der BGH (BGHZ 13, 373 - und zwar bezüglich Gerichtskosten und außergerichtlicher Kosten) und vor diesem bereits das Kammergericht (Juristische Wochenschrift 1937, 2803/2804 - hier bezüglich Gerichtskosten) Stellung genommen (vgl. ferner zu der entsprechenden Problematik bei einem "armen" und einem "reichen" Streitgenossen: Rönnebeck NJW 1994, 2773 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 06.06.2001 - 1 Ss 125/01

    Begründung der Verfahrensrüge, Fortsetzung der Hauptverhandlung an einem anderen

    Falls sie versagt wurde, hätte der Öffentlichkeitsgrundsatz aus tatsächlichen Gründen zurücktreten müssen (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, § 169 GVG, RN 6; BGHSt 40, 191).
  • OLG Köln, 02.07.1999 - Ss 245/99
    Es ist anerkannt, daß es - über die gesetzlich geregelten Einschränkungen hinaus (vgl. etwa § 172 GVG, § 48 JGG, Art. 6 Abs. 1 Satz 2 MRK) - auch hinzunehmende situationsbedingte Erschwernisse gibt, bei denen die Öffentlichkeit des Verfahrens tatsächliche Schranken findet mit der Folge, daß der Zutritt nur im Rahmen der tatsächlichen Gegebenheiten eröffnet ist (vgl. BGHSt 21, 72, 73 = NJW 1966, 1570 m. Anm. Beck NJW 1966, 1976; BGHSt 24, 72, 73 f. = NJW 1971, 715; BGHSt 27, 13, 14 f. = NJW 1977, 157; BGHSt 40, 191, 192 = NJW 1994, 2773 = NStZ 1994, 498; Kuckein a.a.O. § 338 Rdnr. 86 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerfG, 08.03.1994 - 2 BvR 477/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,6556
BVerfG, 08.03.1994 - 2 BvR 477/94 (https://dejure.org/1994,6556)
BVerfG, Entscheidung vom 08.03.1994 - 2 BvR 477/94 (https://dejure.org/1994,6556)
BVerfG, Entscheidung vom 08. März 1994 - 2 BvR 477/94 (https://dejure.org/1994,6556)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,6556) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Nachholung des rechtlichen Gehörs gem. § 33a StPO

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nichterschöpfung des Rechtswegs - Möglichkeit der nachträglichen Anhörung - Kein Gebrauch

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 498
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • VerfGH Baden-Württemberg, 13.04.2016 - 1 VB 83/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen ein amtsgerichtlichen Beschluss in einem

    Die auf eine Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG gestützten Verfassungsbeschwerden werden dort wegen eines (noch) nicht eingelegten Antrags nach § 33a StPO ausdrücklich als "derzeit unzulässig" bezeichnet, was den Schluss nahelegt, dass dieses Zulässigkeitshindernis trotz Überschreitung der Monatsfrist als behebbar erachtet wird (vgl. BVerfGK 4, 112 - Juris Rn. 1 und 4; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 8.3.1994 - 2 BvR 477/94 -, Juris Rn. 1; ähnlich auch BVerfGE 108, 129).
  • VerfG Brandenburg, 16.03.2018 - VfGBbg 56/16

    Verfassungsbeschwerde unbegründet; Auslegung des Rechtsschutzbegehrens;

    Vielmehr wird davon ausgegangen, dass die auf eine Verletzung des rechtlichen Gehörs gestützten Verfassungsbeschwerden, wegen eines (noch) nicht eingelegten Antrags nach § 33a StPO "derzeit unzulässig" seien (vgl. BVerfGK 4, 112, 113; NStZ-RR 2000, 110; NJW 2003, 1513; NStZ-RR 2003, 338; Beschlüsse vom 8. März 1994 - 2 BvR 477/94 -, juris Rn. 1, und vom 8. April 2004 - 2 BvR 578/04 -, juris Rn. 6; s. auch: NVwZ 2003, 859, 860; NVwZ 2002, 848, zu § 80 Abs. 7 VwGO):.
  • BVerwG, 28.02.2022 - 9 A 12.21

    Herleitung der Ablehnung der Richter wegen der Besorgnis einer Befangenheit aus

    Der Hinweis der Kläger auf verfassungsgerichtliche Rechtsprechung, der zufolge eine Anhörungsrüge dem Gericht zugleich die Gelegenheit bietet, auch andere verfassungsrechtliche Mängel als die Verletzung rechtlichen Gehörs zu beseitigen (vgl. BVerfG, Kammerbeschuss vom 8. März 1994 - 2 BvR 477/94 - NStZ 1994, 498, Beschlüsse vom 21. Juni 2005 - 2 BvR 658/05 - juris Rn. 8 und vom 9. März 2009 - 2 BvR 120/09 - juris Rn. 21), geht fehl.
  • BVerfG, 21.06.2005 - 2 BvR 658/05

    Mangelnde Rechtswegerschöpfung, wenn eine in der Rechtsmittelinstanz perpetuierte

    § 356a StPO bietet darüber hinaus zugleich auch Gelegenheit, andere mutmaßliche verfassungsrechtliche Mängel zu beseitigen, die mit dem geltend gemachten Gehörsverstoß nicht notwendig in Zusammenhang stehen müssen (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. März 1994 - 2 BvR 477/94 -, NStZ 1994, S. 498 zur vergleichbaren Regelung des § 33a StPO).
  • VerfGH Berlin, 22.05.2007 - VerfGH 56/03

    Wegen fehlender Rechtswegerschöpfung durch Nichteinlegung der Anhörungsrüge gem §

    Das unterbliebene Vorgehen nach § 33a StPO macht die Verfassungsbeschwerde insgesamt unzulässig, da sich die weiteren, das Willkürverbot und den Grundsatz des effektiven Rechtschutzes betreffenden Rügen auf dieselbe Verfahrensgestaltung des Amtsgerichts beziehen, die Anlass zu einem Antrag nach § 33a StPO gegeben hatte, nämlich auf dessen Annahme, der Beschwerdeführer könne mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 25a Abs. 3 Satz 1 StVG nicht geltend machen, den Anhörungsbogen nicht enthalten zu haben (vgl. für Art. 103 Abs. 1 GG: BVerfG, NStZ 1994, 498).
  • VerfG Brandenburg, 18.04.2002 - VfGBbg 8/02

    Begründungserfordernis; Rechtswegerschöpfung; rechtliches Gehör;

    Z.B. gehört bei Verletzung des Anspruches auf rechtliches Gehör (Art. 52 Abs. 3 LV) ein Antrag nach § 33 a Strafprozeßordnung (StPO) zum (zuvor auszuschöpfenden) Rechtsweg nach § 45 Abs. 2 Satz 1 VerfGGBbg; eine Verfassungsbeschwerde ist erst dann zulässig, wenn ein solcher Antrag erfolglos gestellt worden ist (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 20. November 1997 - VfGBbg 29/97 - BVerfG NStZ 1994, 498).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht